Sehr geehrte Vermieterin, sehr geehrter Vermieter,
vielen Dank, dass Sie an der Erhebung zum qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Rostock teilnehmen. Bitte beantworten Sie die Fragen auf den nächsten Seiten.
Die Beantwortung der Fragen ist seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend (Art. 238 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Bitte füllen Sie den Fragebogen bis spätestens 06. August 2023 aus.